(05172) 58 45 690

Einzelauftrag erteilen

Unsere Konditionen*:


Voraussetzung für eine Bearbeitung ist die Vorlage unserer unterzeichneten Vollmacht und unser unterzeichneter Servicevertrag mit Anerkennung unserer AGB.


Wir benötigen den schriftlichen Auftrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden, die offenen Rechnung(en) und die Mahnung(en). Sollte kein schriftlicher Auftrag vorliegen, so übersenden Sie uns gleichartige Belege/Protokolle.


Konditionen im außergerichtlichen Inkasso

Im Erfolgsfall erhalten wir fünf Prozent Erfolgsprovision sowie alle Nebenkosten oder

im Nichterfolgsfall erhalten wir bei Forderungen 

‍ - bis 500,00 Euro = 35,00 Euro**

‍ - bis 1.000,00 Euro = 45,00 Euro**

‍ - bis 1.500,00 Euro = 65,00 Euro**

‍ - ab 1.500,01 Euro = 90,00 Euro**


Konditionen im gerichtlichen Inkasso (gerichtliches Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung)

Für die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides/des gerichtlichen Vollstreckungsbescheides und der Zwangsvollstreckung berechnen wir Ihnen einmalig lediglich 35,00 Euro (zzgl. MwSt. - Beantragungskosten).

Entstehende Gerichtskosten oder Gerichtsvollzieherkosten/Vollstreckungskosten (Auslagen) begleichen wir und berechnen Ihnen diese sodann eins zu eins weiter.



Im Erfolgsfall (z. Bsp. im Zuge der Zwangsvollstreckung) erhalten Sie die gezahlten Gerichts- und Vollstreckungskosten zurück insoweit diese Ihnen bereits berechnet wurden.


Im Nichterfolgsfall berechnen wir Ihnen die titulierten Verfahrenskosten (II.) und Nebenforderungen (III.) entsprechend RDG § 13e*** und Zinsen (IV.). Weitere Kosten fallen sodann nicht an. Ein Nichterfolgsfall liegt vor, wenn der Schuldner z. Bsp. während oder bereits vor der Inkassobeauftragung ein Insolvenzverfahren beantragt oder die Vermögensauskunft abgegeben hat oder nicht mehr auffindbar ist. Also die Forderung für eine absehbare Zeit oder gänzlich uneinbringbar ist.


Wir rechnen grundsätzlich nach § 367 BGB ab.


Nutzen Sie unseren Business oder Professional-Tarif: Hier stunden wir die Verfahrenskosten (II.) und Nebenforderungen (III.) bis die Zusammenarbeit beendet wird. Wir versuchen innerhalb unserer Zusammenarbeit auch die „Alt“-Forderungen noch beizutreiben, was gelegentlich auch gelingt.


Bei einem Widerspruch entscheiden Sie, ob ins Klageverfahren übergegangen werden soll. Dazu können Sie unsere Vertragsanwälte oder Ihren Anwalt nutzen. Hier erfolgt ein Direktmandat und gesonderte Berechnung. Gern informieren wir Sie hierüber.

So gehen wir vor:

1. Außergerichtliches Inkasso *

2. Gerichtliches Inkasso *

  • Der Schuldner wird angeschrieben
  • Der Schuldner wird per Email und Telefon kontaktiert
  • Es wird eine Lösung gesucht.
  • Schuldner begleicht die Forderung - Verfahren beendet
  • Mit dem Schuldner erfolgt keine Einigung oder Forderungsbegleichung - weiter mit „2. Gerichtliches Inkasso“.
  • Wir beantragen für Sie den gerichtlichen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Mahngericht
  • Erfolgt durch den Schuldner innerhalb der vorgegebenen Frist kein Widerspruch/Einspruch so erhalten wir den Vollstreckungsbescheid
  • Wir recherchieren über verschiedene Quellen und vollstrecken wirksam.

* Auszug aus unserem Leistungsumfang. Sehr kurze Darstellung. Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

** genannte Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

*** Rechtsdienstleistungsgesetz

Wir legen den Fall an und Sie erhalten eine Email mit der Bestätigung der Beauftragung.

Sie erhalten das erste Inkassoschreiben an den Schuldner zur Information.

Über das Kunden-Login bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand. Natürlich können Sie uns auch kontaktieren.

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